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Zwinzstraße 1B, 1160 Wien

Zentrale Garagenplätze in der Zwinzstraße 1B/Adolf-Czettel-Gasse 6A (U3 Kendlerstraße)

49/Monat
5/m²
  • 10 m²

Weitere Details

Seit 2 Tagen online
14 Aufrufe
Baujahr 2009
1.10.2025

Über diese Garage

  • Zentrale Garagenplätze im 16. Bezirk
  • Nähe zu U3 Kendlerstraße
  • Stapelparker-Anlage: Stellplätze oben (55€ monatlich), Stellplätze unten (49€ monatlich) - in der Höhe mit 1,50m beschränkt
  • Ebene Stellplätze (90€ monatlich)
  • Bearbeitungsgebühr 240€
  • Kaution: Schlüssel (75€), Fernbedienung (150€)

Lassen auch Sie sich von diesen zentralen Tiefgaragenplätzen überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter [email protected]

Doppeltätigkeit/Naheverhältnis

Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.

Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen

Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.

Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.

Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.

Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Zwinzstraße 1B

1160 Wien

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Eckdaten

Fläche
10 m² Wohnfläche · 10 m² Nutzfläche
Mietdauer
1 Jahr · Befristeter Vertrag

Gesamtmiete

49/Monat
5/m²
Inbegriffen
Miete
Basis + 5€ MwSt.
27€
Betriebskosten
Basis + 4€ MwSt.
22€
Einmalige Kosten
Kaution
75€

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