Wohnung/Büro/Geschäftslokal/Kurzzeitvermietung
Rund um 1170 Wien- 69 m²
- 3 Zimmer
- 1 Bad
Weitere Details
Über diese Wohnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Verkauf gelangt im Erdgeschoss eines generalsanierten Altbaus eine Immobilie, die Ihnen mehrere Möglichkeiten gibt.
Als Wohnung gewidmet, ist hier jedoch dieses Objekt als Geschäftslokal, Büro, als auch für Kurzzeitvermietung geeignet.
Der Wohnung ist ein Kellerabteil zugeordnet, des weiteren befindet sich im Keller ein Kinderwagen- und Fahrradabstellraum.
Darüber hinaus wurde die gesamte Liegenschaft generalsaniert, das Dachgeschoss ausgebaut und nichts unversucht lassen, aus diesem Wohngebäude ein repräsentatives Schmuckstück zu schaffen.
Zögern Sie nicht! Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und sehen Sie selbst, was Ihnen diese Immobilie für Möglichkeiten aufzeigt. Ein Angebot, das Sie sich nicht entgehen lassen sollten!
Ausführliche Informationen und entsprechende Unterlagen werden Ihnen gerne übermittelt. Für dies und zwecks Vereinbarung eines Besichtigungstermines kontaktieren Sie bitte Herrn Felix Kunej ausschließlich schriftlich unter [email protected] oder Sie verwenden das jeweilige Anfrageformular.
In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ist es uns leider nur mehr möglich Termine nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktangaben (Name, Adresse, Telefon, Email) zu vereinbaren, Unterlagen zu übermitteln und zu diesem Objekt Auskunft zu erteilen.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Seit dem 1. Juli 2024 profitieren ImmobilienkäuferInnen in Österreich von einer neuen Regelung, die erhebliche finanzielle Erleichterungen bietet. Anfang des Jahres hat die Regierung ein Wohnbaupaket beschlossen, welches eine Gebührenbefreiung für Grundbuch- und Pfandrechtseintragungen beinhaltet. Doch was genau bedeutet das für KäuferIinnen? Hier ein Überblick:
- Seit 1. Juli 2024 können KäuferIinnen von Immobilien bis 500.000 Euro (pro Person) von Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren (1,1 Prozent des Kaufpreises bzw. 1,2 Prozent des Pfandrechtswerts) befreit werden.
- Dies gilt für Kaufverträge seit April 2024. Anträge für die Eintragung im Grundbuch konnten ab 1.7.2024 gestellt werden.
- Die Befreiung erfordert die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der erworbenen Immobilie und die Aufgabe der bisherigen Wohnung.
- Bei kreditfinanzierten Käufen muss mehr als 90 % des Kredits für den Erwerb oder die Sanierung der Immobilie verwendet werden.
Rund um 1170
Wien
Eckdaten
Ausstattung
- Aufzug
- Dusche
- Abstellraum vorhanden
Gesamtkaufpreis
Dein Makler
Auf den zweiten Blick
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