Baugrundstück wartet um bebaut zu werden
Kirchstettener Strasse, 4064 Kirchstetten- 816 m²
Weitere Details
Über dieses Grundstück
Traumhaftes Baugrundstück in 4064 Kirchstetten – Ihr perfektes Eigenheim wartet auf Sie!
Sie suchen den idealen Platz, um Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen? Dieses großzügige Grundstück mit einer Fläche von 816 m² in der idyllischen Gemeinde Kirchstetten in Oberösterreich bietet Ihnen genau diese Möglichkeit. Hier finden Sie die perfekte Kombination aus naturnaher Ruhe und guter Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz.
Das Grundstück besticht durch seine großzügige Fläche, die Ihnen ausreichend Raum für die Planung und den Bau Ihres individuellen Wohnhauses bietet. Ob ein modernes Einfamilienhaus, ein gemütliches Landhaus oder ein architektonisches Highlight – mit dieser Fläche sind Ihrer Kreativität kaum Grenzen gesetzt.
Kirchstetten ist eine charmante Gemeinde, die durch ihre ländliche Atmosphäre und die Nähe zur Natur überzeugt. Genießen Sie die frische Luft, grüne Umgebung und eine harmonische Nachbarschaft, die sich ideal für Familien, Paare oder auch Einzelpersonen eignet, die dem hektischen Stadtleben entfliehen möchten.
Die Verkehrsanbindung ist optimal: Eine regelmäßige Busverbindung sorgt dafür, dass Sie schnell und bequem in umliegende Städte und wichtige Zentren gelangen. So verbinden Sie ein ruhiges Wohnumfeld mit einer guten Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen, Schulen und Einkaufsmöglichkeiten.
Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Verwirklichung Ihres Eigenheimtraums zur Seite zu stehen!
Noch eine zusätzliche Info zum Grundstück:
Für die gegenständlichen Grundstücke gibt es keinen Bebauungsplan. Für eine allfällige Bebauung im Wohngebiet sind daher die jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorgaben der Oö. Bauordnung sowie des Oö. Raumordnungsgesetzes, zu beachten.
Hinsichtlich des bestehenden Baulandsicherungsvertrages ist zu berücksichtigen, dass sich daraus entsprechende Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Bebauung der Grundstücke ergeben können. Die konkreten Bestimmungen und Fristen sind dem jeweiligen Baulandsicherungsvertrag zu entnehmen. (Bauzwang innerhalb von 5 Jahren ab Kauf), dieser wird ihnen gerne bei Anfrage übermittelt.
Aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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