orea | Exklusive 3-Zimmer-Wohnung | Erstbezug
Drouotstraße, 4020 Linz- 78 m²
- 3 Zimmer
- 2 Bäder
Weitere Details
Über diese Wohnung
Diese elegante 3-Zimmer-W Wohnung in zentraler Linz-Lage bietet maximalen Wohnkomfort. Feinster Echtholz-Parkett und Feinstein in Moon-Stone-Black verleihen der Wohnung unglaublichen Charme. Der großzügige Wohn-Essbereich ermöglicht viele Gestaltungsmöglichkeiten. Eine moderne Wohnküche der Firma Manzenreiter, gewährleistet maximalen Wohlfühlcharakter.
Die Wohnung verfügt außerdem über zwei Schlafzimmer mit jeweils eigenem Bad.
Optimale Verkehrsanbindung und die zentrale Lage der Wohnung mit fußläufig unter 5 Minuten erreichbaren Straßenbahn-Haltestellen, diverse Nahversorger, Apotheke, Schule, Parks, Fitnessstudios, Bäcker und Restaurants vervollständigen die ausgezeichnete Wohnqualität.
Vereinbaren Sie gerne einen Besichtigungstermin per E-Mail: [email protected] oder auf www.orea-home.com
*Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Erfolgsfall eine ortsübliche Maklerprovision in Höhe von 3% des Kaufpreises zzgl. USt. fällig wird.
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Rund um 4020
Linz
Eckdaten
Ausstattung
- Aufzug
- Badewanne
- Dusche
- 4,9m²Balkon
Gesamtkaufpreis
Dein Makler
Auf den zweiten Blick
orea anfragen
orea kennt alle Details zur Immobilie.
orea antwortet meist noch am selben Tag.