1160 Wien Helle 3-Zimmer-Altbauwohnung mit Lift in zentraler Lage von Ottakring nahe U3
Rund um 1160 Wien- 79 m²
- 3 Zimmer
- 1 Bad
Weitere Details
Über diese Wohnung
Die 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im 1. Liftstock eines Jahrhundertwendehaus mit wunderschön gegliederter Fassade. Sie liegt im Herzen von Ottakring und überzeugt durch eine sehr gute Infrastruktur sowie eine ausgezeichnete öffentliche Verkehrsanbindung, u.a. durch die nahegelegene U3.
Objektdetails
Die Wohnung mit 3 zentral begehbaren Zimmern gliedert sich wie folgt:
- Vorraum
- 3 Zimmer
- Küche mit Essbereich
- Großzügiges Bad mit WC
- Separates WC
Ein Kellerabteil ist der Wohnung zugeordnet.
Beheizt wird die Wohnung mit einer Gasetagenheizung.
Das Jahrhundertwendehaus wurde 2009 umfassend saniert und mit einem Lift ausgestattet. Im Zuge der Zusammenlegung von mehreren Wohnungen wurde auch diese Wohnung vergrößert und modernisiert. Dabei wurden die Elektrik erneuert, eine Gasetagenheizung installiert sowie neue, zweifach verglaste Kunststofffenster eingebaut.
Infrastruktur
Die Lage bietet eine sehr gute Nahversorgung und kurze Wege im Alltag:
- Apotheke und Supermärkte sind in unmittelbarer Nähe, die nahegelegene Thaliastraße bietet ein vielfältiges Angebot an Geschäften und Dienstleistungen.
- Für die Ausbildung Ihrer Kinder gibt es in der Nähe mehrere Kinderbetreuungseinrichtungen, Volks- und Mittelschulen sowie eine allgemeinbildende höhere Schule.
Verkehrsanbindungen
- U3 Ottakring
- ca. 6-7 Fußminuten entfernt bzw. eine Station mit der Straßenbahn
- Straßenbahnlinie 46
- Verbindung zur U3 Ottakring, S45, U6 Thaliastraße
- Autobus 10A und 48A
Kontakt
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Hans Georg Homolatsch, Immobilienfachberater, tel: +43 676 45 39 328
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Hinweis zu den Bilddarstellungen: Einzelne Abbildungen dieses Exposés wurden digital nachbearbeitet oder unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bearbeitet (z.B. Farbkorrekturen, Anpassungen an Helligkeit und Kontrast, virtuelle Möblierung oder Visualisierungen). Die Bearbeitungen dienen ausschließlich der besseren Veranschaulichung der Immobilie und verändern weder den tatsächlichen baulichen Zustand noch wesentliche wertbildende Eigenschaften der Immobilie. Für die Beurteilung der Immobilie sind ausschließlich der tatsächliche Zustand bei der Besichtigung, die Vertragsunterlagen sowie die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen maßgeblich.
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