Bauland für Projektverwirklichung im Naturschutzgebiet
Rund um 7461 Stadtschlaining- 224.876 m²
Weitere Details
Über dieses Grundstück
Die Liegenschaften in dieser Region haben seit 2013 eine Wertsteigerung erfahren.
Die Region hat sich als wertstabil mit Wachstumspotential erwiesen.
Besonderheit ist die Größe und die Möglichkeiten zur Projektverwirklichung!
Achtung! Der Kaufpreis ist verhandelbar!
- Flächenwidmung 1
- Widmung ist als Hauptwohnsitz tauglich
- Flächenwidmung 2
- Als Bauland für Erholungs-, oder Fremdenverkehrseinrichtungen gedacht (99%)
- Verkehrsfläche der Gemeinde (1%)
- Zur Gänze als Landesstraße
- Flächenwidmung 3
- Als Bauland für Erholungs-, oder Fremdenverkehrseinrichtungen (Ca. 52%)
- Grünland Reitplatz ( Gsp-Rei ca. 46%)
- Verkehrsfläche der Gemeinde ( ca.2 %)
- Flächenwidmung 4
- zur Gänze als Grünland und Erholungsgebiet ( GE)
- zur Gänze als Grünland landwirtschaftlich genutzt( G)
- Flächenwidmung 5
- Zur Gänze als Bauland für Erholungs-,oder Fremdenverkehrseinrichtungen ( BF)
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
§ 33
Bauland
(3) Im Bauland sind nach Erfordernis und Zweckmäßigkeit Wohngebiete, Dorfgebiete, Geschäftsgebiete, Industriegebiete, Betriebsgebiete, gemischte Baugebiete, Baugebiete für Erholungs- oder Tourismuseinrichtungen, Sondergebiete und Baugebiete für förderbaren Wohnbau gesondert auszuweisen.
- 7. Als Baugebiete für Erholungs- oder Tourismuseinrichtungen sind solche Flächen vorzusehen, auf denen Gebäude, Einrichtungen und Anlagen für die Erholung der ansässigen Bevölkerung oder Dritter errichtet werden können, wie Ferienwohnhäuser, Feriensiedlungen (Feriendörfer), Ferienzentren, Wochenendhäuser, Ferienheime, Kuranstalten, Bäder, zugehörige Versorgungseinheiten usw. Dabei ist zu unterscheiden zwischen
- a) Baugebieten, in denen ausschließlich Nutzungen im Zusammenhang mit auf Gewinnerzielung ausgerichteten Tourismus zulässig sind,
- b) Baugebieten, in denen neben auf Gewinnerzielung ausgerichteten Tourismuseinrichtungen auch Anlagen und Einrichtungen zulässig sind, die der Erholungs- oder Freizeitnutzung dienen, und
- c) Baugebieten, die zusätzlich zu den vorangegangenen Nutzungen auch eine Wohnnutzung in Form eines Hauptwohnsitzes in baulich eingeschränkter Form zulassen.
Rund um 7461
Stadtschlaining
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