Traumhaftes Baugrundstück 826m² in Schörfling am Attersee (Bieterverfahren)
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- 826 m²
Weitere Details
Über dieses Grundstück
Zum Verkauf steht ein 826 m² großes Grundstück in Schörfling am Attersee, das im Rahmen eines unverbindlichen Bieterverfahrens angeboten wird.
Das Grundstück ist nicht aufgeschlossen und es liegt kein Bebauungsplan vor. Die Bebaubarkeit richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vorgaben der zuständigen Behörden. Kaufinteressenten werden ersucht, die für ihr geplantes Bauvorhaben erforderlichen Auskünfte eigenständig bei den zuständigen Behörden einzuholen.
Ein besonderer Vorteil dieser Liegenschaft ist, dass kein Bauzwang besteht. Dadurch eignet sich das Grundstück sowohl für eine zeitnahe Bebauung als auch als langfristige Investition oder Wertanlage.
Hinweis zum Bieterverfahren
Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines unverbindlichen Bieterverfahrens.
Der Startpreis beträgt 400,00 € pro m² und dient ausschließlich als Ausgangsbasis für die Abgabe von Kaufanboten. Bei einer Grundstücksfläche von 826 m² ergibt sich daraus ein rechnerischer Startpreis von 329.600,00 €.
Der Startpreis stellt weder den Verkehrswert noch einen verbindlichen Kaufpreis oder Mindestkaufpreis dar. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, das höchste oder irgendein Kaufanbot anzunehmen oder das Bieterverfahren erfolgreich abzuschließen.
Ein rechtswirksamer Kaufvertrag kommt erst durch die Annahme eines Kaufanbots durch den Verkäufer sowie die anschließende Unterfertigung eines grundbuchsfähigen Kaufvertrages zustande.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
- Startpreis im Bieterverfahren: 400,00 €/m²
- Grundstücksfläche: 826 m²
- Rechnerischer Startpreis: 329.600,00 €
Rechtlicher Hinweis
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der vom Eigentümer bzw. von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Haftung übernommen.
Änderungen, Irrtümer, Druckfehler sowie der Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers. Ein rechtswirksamer Kaufvertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Annahme des Kaufanbots durch den Verkäufer sowie die Unterfertigung eines grundbuchsfähigen Kaufvertrages zustande.
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