Grundstück mit Altbestand im Dornröschenschlaf - 1230 Wien
Rund um 1230 Wien- 120 m²
- 6 Zimmer
- 2 Bäder
Weitere Details
Über dieses Haus
Ihr neues Bauprojekt in 1230 Wien: Gestalten Sie Ihr Traumhaus nach eigenen Wünschen!
Auf diesem begrünten Grundstück im Dornröschenschlaf steht aktuell ein sanierungsbedürftiges Haus (Baujahr 1950er, aufgestockt 1970, mit zum Teil erneuerten Fenstern), das als Kernsanierungsfall eingestuft ist. Für Sie bedeutet das die perfekte Gelegenheit: Nutzen Sie den Platz für einen maßgeschneiderten Neubau ganz nach Ihren Vorstellungen! Zusätzlich befinden sich bereits eine Garage und ein Gartenhaus auf dem Areal. Die aktuelle Beheizung erfolgt über Öl. Oder Sie wecken das Häuschen aus dem Dornröschenschlaf und bauen es sich nach Ihren Wünschen um. Pläne folgen in Kürze. Bitte noch um etwas Geduld.
In einem der gefragtesten Bezirke Wiens bietet sich Ihnen hier die seltene Chance, Ihre Wohnträume ohne Kompromisse zu verwirklichen. Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf und schaffen Sie Ihr perfektes Zuhause.
Greifen Sie zu und sichern Sie sich dieses Grundstück im grünen 23. Bezirk. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, um weitere Details zu erfahren oder direkt einen Besichtigungstermin zu vereinbaren!
Aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.
Flächenwidmung:
- Wohnen
- Bauklasse I
- offene Bebauungsweise
In Wien gilt bei Bauklasse I (Gebäudehöhe bis maximal 9 m) in offener Bauweise ein regulärer Mindestabstand von 6 m zur Nachbargrenze, wobei das Heranrücken an die Grenze bis auf 3 m bei einer Frontlänge von maximal 15 m unter bestimmten Bedingungen (halbe Gebäudehöhe) zulässig ist.
Wichtigste Regeln nach Wiener Bauordnung (§ 76 & § 79 BO für Wien)
- Offene Bauweise: Gebäude müssen freistehend mit den vorgeschriebenen Abstandsflächen errichtet werden.
- Regelabstand: Mindestens 6 m zur Nachbargrenze.
- Heranrücken an die Grenze („< 15 m Frontlänge“):
- Mit einer Frontlänge von maximal 15 m darf bis auf mindestens 3 m an die Nachbargrenze herangerückt werden.
- Dies ist jedoch nur bis zu höchstens der halben Gebäudehöhe des der Nachbargrenze zugewandten Teils erlaubt.
- Bebaute Fläche (Ausnahme Bauklasse I): Die bebaute Fläche darf in der Bauklasse I im Wohngebiet maximal 350 m² (bzw. maximal ein Drittel der Bauplatzfläche) betragen.
- Überschreitung der Abstandsfläche: Die über die normale Abstandslinie hinausragende bebaute Fläche darf je Front in den Bauklassen I und II insgesamt 45 m² nicht überschreiten
- Für ein 512 m² großes Grundstück in Wien (Bauklasse I, offene Bauweise) beträgt die maximal bebaubare Fläche 170,67 m².
Berechnung nach der Wiener Bauordnung
Im Wiener Wohngebiet gilt für die Bauklasse I standardmäßig die Drittelregelung: Es darf maximal ein Drittel der Bauplatzfläche bebaut werden, solange keine andere prozentuale Beschränkung im jeweiligen Bebauungsplan explizit festgeschrieben ist.
- Die genauen Bebauungsmöglichkeiten sind bei der Baupolizei Planarchiv Süd in der Favoritenstraße 211, 2. Stock, Zimmer 210 nach Voranmeldung zu erfragen
Rund um 1230
Wien
Eckdaten
Ausstattung
- Parkmöglichkeit
- Garage
- Außenparkplatz
Gesamtkaufpreis
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