Süße Vergangenheit - süßes Zuhause!
Rund um 1100 Wien- 89 m²
- 3 Zimmer
Weitere Details
Über diese Wohnung
Wohnen in der ehemaligen Zuckerlfabrik
Auf dem geschichtsträchtigen Areal der ehemaligen Heller Chocolade- und Zuckerlfabrik, einst einer der bekanntesten Süßwarenbetriebe Wiens um 1900, entstand 2011 die Wohnanlage „Heller Park". Das denkmalgeschützte Fabriksgebäude wurde im Zuge der Umwandlung liebevoll revitalisiert, ein Stück Wiener Industriegeschichte lebt hier bis heute sichtbar weiter.
Im 4. Stock des Bauteils D erwartet Sie eine gut geschnittene Wohnung mit 89,43 m² Wohnfläche zuzüglich 5,24 m² Loggia, insgesamt 94,67 m². Die Raumaufteilung umfasst zwei Zimmer (12,39 m² und 17,24 m²), eine großzügige Wohnküche mit 38,78 m², ein separates Bad und ein separates WC sowie einen Vorraum mit Ankleide. Die Loggia schließt direkt an die Wohnküche an und bietet zusätzlichen Freiraum im Alltag.
Ein Kellerabteil (4,40 m²) gehört ebenso zur Einheit wie optional ein eigener, separater Garagenstellplatz.
Beheizt wird die Wohnung zentral über Fernwärme. Der Energieausweis weist einen HWB von 45 kWh/m²a (Klasse B) und einen fGEE von 1,01 (Klasse C) aus, gültig bis 22.11.2031. Die monatliche Gesamtbelastung beträgt aktuell 287,23 EUR brutto, darin enthalten 110,75 EUR Rücklage.
Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.
Rechtliches
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der gesetzlichen Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer Anfragen nur mit vollständigen Angaben (Name, Adresse, Telefon und Mail Adresse) bearbeiten können. Wir sind als Doppelmakler tätig! Hinweis zu Widerrufsrecht, Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften: Gem. §11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz) kann der Interessent innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Wünscht der Interessent mit der Kontaktaufnahme ein vorzeitiges Tätigwerden (Namhaftmachung und Adresse der Immobilie) des Immobilienbüros PRADIUM Immobilien innerhalb der offenen Rücktrittsfrist, nimmt er damit zur Kenntnis, das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. §11 FAGG zu verlieren. Grundsätzlich sei erwähnt, dass die Maklerprovision nur bei Zustandekommen eines Willensübereinkommens zwischen Verkäufer und Käufer (Kaufvertrag) gem. Makler Gesetz verrechnet wird. Bloße Besichtigungen sind absolut kostenlos.
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Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Rund um 1100
Wien
Eckdaten
Ausstattung
- Aufzug
- Badewanne
- Abstellraum vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- 5m²Loggia
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