Anlegerwohnung nahe Gürtel befristet vermietet
Brandmayergasse, 1050 Wien- 46 m²
- 2 Zimmer
- 1 Bad
Weitere Details
Über diese Wohnung
Zum Verkauf gelangt eine gut geschnittene 2-Zimmer-Wohnung in zentraler Lage des 5. Wiener Gemeindebezirks Margareten, in der Arbeitergasse – nur wenige Schritte vom Gürtel entfernt.
Die Wohnung ist bis zum 30.09.2028 befristet vermietet und eignet sich daher ideal als solide Kapitalanlage mit gesicherten Mieteinnahmen.
Eckdaten zur Wohnung:
- 2 Zimmer
- Sehr gute Lage im 5. Bezirk
- Befristet vermietet bis 30.09.2028
- Nettomiete: € 668,79 pro Monat
- Gute öffentliche Verkehrsanbindung (Nähe Gürtel)
- Zentrale Infrastruktur und Nahversorgung in unmittelbarer Umgebung
Die Lage überzeugt durch ihre ausgezeichnete Verkehrsanbindung über den Wiener Gürtel sowie durch die Nähe zur Arbeitergasse. Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind fußläufig erreichbar.
Optionaler Stellplatz:
Zusätzlich kann ein Parkplatz zum Kaufpreis von € 25.000,-- erworben werden.
- Unbefristet vermietet
- Nettomiete: € 58,52 pro Monat
- Jederzeit kündbar
Diese Kombination aus langfristig vermieteter Wohnung und optionalem Stellplatz bietet eine attraktive Investmentmöglichkeit mit stabilem Cashflow in gefragter Stadtlage.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
- Arzt <250m
- Apotheke <250m
- Klinik <750m
- Krankenhaus <1.000m
Kinder & Schulen
- Schule <250m
- Kindergarten <250m
- Universität <1.000m
- Höhere Schule <1.000m
Nahversorgung
- Supermarkt <250m
- Bäckerei <250m
- Einkaufszentrum <1.250m
Sonstige
- Geldautomat <500m
- Bank <500m
- Post <500m
- Polizei <750m
Verkehr
- Bus <250m
- U-Bahn <500m
- Straßenbahn <500m
- Bahnhof <750m
- Autobahnanschluss <3.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Rund um 1050
Wien
Eckdaten
Ausstattung
- Außenparkplatz
- Aufzug
- Badewanne
- Balkon
Gesamtkaufpreis
Dein Makler
Auf den zweiten Blick
orea anfragen
orea kennt alle Details zur Immobilie.
orea antwortet meist noch am selben Tag.