

Wohnung nahe Gürtel Stellplatz
Brandmayergasse, 1050 Wien- 52 m²
- 2 Zimmer
- 1 Bad
Weitere Details
Über diese Wohnung
Zum Verkauf gelangt eine gut geschnittene 2-Zimmer-Wohnung in zentraler Lage des 5. Wiener Gemeindebezirks Margareten, in der Arbeitergasse – nur wenige Schritte vom Wiener Gürtel entfernt.
Die Wohnung wird bestandsfrei übergeben und eignet sich somit sowohl ideal für Eigennutzer als auch für Anleger, die flexibel neu vermieten möchten.
Eckdaten zur Wohnung:
2 Zimmer
Sehr gute Lage im 5. Bezirk
Bestandsfrei – sofort verfügbar
Gute öffentliche Verkehrsanbindung (Nähe Gürtel)
Zentrale Infrastruktur und Nahversorgung in unmittelbarer Umgebung
Die Lage überzeugt durch ihre ausgezeichnete Verkehrsanbindung sowie durch die vielfältige Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind fußläufig erreichbar.
Optionaler Stellplatz:
Zusätzlich kann ein Parkplatz zum Kaufpreis von € 25.000,-- erworben werden.
Unbefristet vermietet
Nettomiete: € 58,52 pro Monat
Jederzeit kündbar
Ob zur Eigennutzung oder als attraktive Investmentmöglichkeit – diese Wohnung bietet durch ihre zentrale Lage im beliebten Bezirk Margareten vielseitige Nutzungsmöglichkeiten.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
- Arzt <250m
- Apotheke <250m
- Klinik <750m
- Krankenhaus <1.000m
Kinder & Schulen
- Schule <250m
- Kindergarten <250m
- Universität <1.000m
- Höhere Schule <1.000m
Nahversorgung
- Supermarkt <250m
- Bäckerei <250m
- Einkaufszentrum <1.250m
Sonstige
- Geldautomat <500m
- Bank <500m
- Post <500m
- Polizei <750m
Verkehr
- Bus <250m
- U-Bahn <500m
- Straßenbahn <500m
- Bahnhof <750m
- Autobahnanschluss <3.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Rund um 1050
Wien
Eckdaten
Ausstattung
- Außenparkplatz
- Aufzug
- Badewanne
Gesamtkaufpreis
Dein Makler
Auf den zweiten Blick
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