orea | Charmante 2-Zimmer-Wohnung mit individuellem Gestaltungspotenzial im 12. Bezirk
Schallergasse, 1120 Wien- 60 m²
- 2 Zimmer
- 1 Bad
Weitere Details
Über diese Wohnung
Zum Verkauf gelangt eine gut geschnittene 2-Zimmer-Wohnung in der Schallergasse 13 im 12. Wiener Gemeindebezirk. Die Wohnung überzeugt durch ihre praktische Raumaufteilung und bietet eine attraktive Gelegenheit für Eigennutzer sowie Anleger, die eine Immobilie nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten möchten.
Die Wohnung verfügt über einen Wohnbereich, ein separates Schlafzimmer sowie eine eigenständige Küche, wodurch eine klare Trennung zwischen Wohn- und Kochbereich gegeben ist. Die funktionale Aufteilung ermöglicht eine vielseitige Nutzung der Räumlichkeiten und bietet eine gute Grundlage für eine individuelle Neugestaltung.
Der Zustand der Wohnung ist leicht sanierungsbedürftig und eröffnet die Möglichkeit, die Räumlichkeiten nach persönlichen Vorstellungen zu modernisieren und aufzuwerten. Im Inserat enthaltene Bilder zeigen einen Gestaltungsvorschlag für einen möglichen sanierten Zustand und veranschaulichen das Potenzial der Wohnung. Die dargestellten Bilder dienen der Inspiration und entsprechen nicht zwingend dem aktuellen Zustand der Immobilie.
Der aktuelle Rücklagenstand des Hauses beträgt € 86.071,08.
Die Lage in der Schallergasse bietet eine gute Kombination aus urbanem Wohnen und praktischer Infrastruktur. Die Nähe zum Wiener Gürtel sowie zur Arbeitergasse und Arndtstraße sorgt für eine gute Erreichbarkeit verschiedener Stadtbereiche. Die Straßenbahnlinien 6 und 18 bieten zudem eine bequeme Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz.
Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomiebetriebe und Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in der näheren Umgebung und sorgen für eine gute Nahversorgung.
Eine interessante Gelegenheit für alle, die eine 2-Zimmer-Wohnung mit separater Küche und Gestaltungspotenzial in gut angebundener Lage des 12. Bezirks suchen.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
- Gesundheit
- Arzt <250m
- Apotheke <250m
- Klinik <500m
- Krankenhaus <1.000m
- Kinder & Schulen
- Schule <250m
- Kindergarten <500m
- Universität <750m
- Höhere Schule <750m
- Nahversorgung
- Supermarkt <250m
- Bäckerei <250m
- Einkaufszentrum <1.000m
- Sonstige
- Geldautomat <250m
- Bank <750m
- Post <250m
- Polizei <500m
- Verkehr
- Bus <250m
- U-Bahn <500m
- Straßenbahn <250m
- Bahnhof <500m
- Autobahnanschluss <3.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Rund um 1120
Wien
Eckdaten
Ausstattung
- Dusche
- Abstellraum vorhanden
- Einbauküche
Gesamtkaufpreis
Dein Makler
Auf den zweiten Blick
orea anfragen
orea kennt alle Details zur Immobilie.
orea antwortet meist noch am selben Tag.