Erstbezug: Phantastischer Bürofläche im DG eines prachtvollen Barockhaus/ bester Lage (Büro/Longevity/Kanzlei)
Rund um 4020 Linz- 216 m²
Weitere Details
Über dieses Büro
Moderne, elegante Gewerbefläche hervorragend geeignet für anspruchsvolle, kreative und innovative Konzepte treffen hier auf die prachtvolle Architektur des Barock. Rd. 220m² lichtdurchflutete Fläche, nach eigene Wünschen räumlich trennbar, mit wunderschönen Holzböden und energieeffizientem Wandheizungs/-kühlsystem bieten beste Voraussetzungen für eine vielseitige Nutzung. In unmittelbarer Nähe der Altstadt und dem Landestheater gelegen, ist dieses Juwel mit Blick auf die Promenade/Landhauspark eine der repräsentativen Adressen in Linz. Gleich gegenüber befindet sich im Gebäude der OÖ Nachrichten neben einem bunten gastronomischen Angebot auch das Parkhaus.
Sanitär 1:
- Teeküche 8,20m²
- Vorraum 4,87m²
- WC-H 6,38m²
- WC-D/Barrierefrei 3,57m²
Sanitär 2
- Teeküche 7,30m²
- WC-H 1,50m²
- WC-D 1,50m²
- Vorraum 3,58m²
- Technikraum 3,82m²
- Balkon/Zugang Lift 27,32m²
Heizung und Kühlung:
Diese erfolgt über eine Heiz-/Kühldecke unter den schrägen Akustikdecken, Heizung über Fernwärme der LINZ-AG, die Kühlung über eine Wärmepumpe beim Liftturm,
Böden:
Holzboden: Im gesamten freien Raum und in den Teeküchen
Fliesen:
in den Sanitärräumen: hellgrau
Sehr gerne stehe ich Ihnen jederzeit für weitere Fragen und ausführliche Besichtigungen zur Verfügung.
Barbara Karoline Preis
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
- Arzt <500m
- Apotheke <500m
- Klinik <500m
- Krankenhaus <500m
Kinder & Schulen
- Kindergarten <1.000m
- Schule <500m
- Universität <500m
- Höhere Schule <1.000m
Nahversorgung
- Supermarkt <500m
- Bäckerei <500m
- Einkaufszentrum <500m
Sonstige
- Bank <500m
- Geldautomat <500m
- Post <500m
- Polizei <500m
Verkehr
- Bus <500m
- Straßenbahn <500m
- Bahnhof <1.500m
- Autobahnanschluss <1.500m
- Flughafen <4.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.
Rund um 4020
Linz
Eckdaten
Ausstattung
- Aufzug
- 27m²Balkon
Gesamtmiete
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