Perfekte Lage - Westbahnhof - Garagenplätze perfekt für Pendler
Hackengasse 11, 1150 Wien- 12 m²
Weitere Details
Über diese Garage
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- Ebene Stellplätze in der Hackengasse \n
- Kaution: 75€ Schlüssel; 150€ Fernbedienung; 225€ Schlüssel + Fernbedienung \n
- Bearbeitungsgebühr 240,- \n
Lassen auch Sie sich von diesen zentralen Tiefgaragenplätzen überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter [email protected]
\nDoppeltätigkeit/Naheverhältnis
\nWir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
\nWiderrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
\nDer Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
\nWenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
\nAls vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
\nIm Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Hackengasse 11
1150 Wien
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