Sportplatzstraße 2, 3352 St. Peter in der Au

Gefördertes 4 Zimmer Doppelhaus mit Miete-Kaufoption

1.224€/Monat
11€/m²
  • 109 m²
  • 4 Zimmer
  • 1 Bad

Weitere Details

Seit 3 Stunden online
6 Aufrufe
Neubau · Baujahr 2026
Erstbezug · Sommer 2027
Nur Küche möbliert
Keine Möbel außer der Küche vorhanden

Über dieses Haus

Linke Doppelhaushälfte

Diese attraktive Doppelhaushälfte begeistert mit einem großzügigen Eigengarten, der viel Raum für Ihre persönlichen Gestaltungsideen bietet – ob blühende Wohlfühloase, Spielparadies oder stilvoller Rückzugsort. Haben Sie schon Ihre Vision im Kopf? Die sonnige Terrasse lädt zum Entspannen, Grillen und Genießen ein und wird schnell zum Lieblingsplatz im Freien.

Bereits beim Ankommen punktet das Haus mit durchdachter Funktionalität: Links vom Eingangsbereich befindet sich ein praktischer Einlagerungsraum. Das einladende Vorzimmer bietet ausreichend Platz für Ihre Garderobe, ergänzt durch ein separates WC mit Handwaschbecken und Fenster. Ein zusätzlicher Abstellraum – zugleich Technikraum – sorgt für Ordnung und kurze Wege.

Das Herzstück des Hauses bildet der rund 41 m² große, offen gestaltete Wohnbereich. Hier verschmelzen Küche, Essplatz und gemütlicher Wohnbereich zu einem harmonischen Ganzen. Ein zusätzlicher Raum in Küchennähe eignet sich ideal praktischer Stauraum.

Auch das Obergeschoss überzeugt mit durchdachter Raumaufteilung: Drei vielseitig nutzbare Zimmer bieten Platz für Schlafen, Arbeiten oder Familie. Ein weiterer Abstellraum schafft zusätzlichen Stauraum und unterstützt eine klare, aufgeräumte Wohnatmosphäre.

Das Badezimmer mit Fenster lässt keine Wünsche offen und ist sowohl mit Dusche als auch Badewanne ausgestattet – perfekt für den schnellen Start in den Tag oder entspannte Auszeiten. Waschbecken und WC runden das komfortable Angebot ab.

Ein Zuhause, das durch intelligente Planung, großzügige Flächen und viel Potenzial für Ihre individuellen Wohnträume überzeugt.

Zum Reihenhaus zugehörig sind die PKW-Abstellplätze Nr.: 10 (überdacht) und Nr.: 25.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Geförderte Wohnungen dürfen nur an förderungswürdige Personen nach den NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 vergeben werden.

Kriterien:

  • österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte,
  • die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
  • und folgende Obergrenzen des Familiennettoeinkommens nicht übersteigen:

Personenzahl Jahresnettoeinkommen

  • 1 Person € 55.000,00
  • 2 Personen € 80.000,00
  • jede weitere Person € 10.000,00

Eigentumsoption nach der WGG-Novelle 2019

Hinsichtlich der gegenständlichen Mietobjekte kann ein Anspruch auf nachträgliche Übertragung in das Eigentum gem. § 15c lit. a WGG entstehen. Dieser Anspruch besteht nur für Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder die sich seit mehr als 5 Jahren ununterbrochen und legal in Österreich aufhalten und ein Prüfungszeugnis des Österreichischen Integrationsfons (ÖIF) nachweisen können. Diesen Personen gleichgestellt sind überdies:

  1. Ausländer, die die österreichische Staatsbürgerschaft nach dem 06.03.1933 verloren haben, aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen aus Österreich auswandern mussten, wieder nach Österreich zurückgekehrt sind und beabsichtigen sich ständig in Österreich niederzulassen;
  2. Personen, die österreichischen Staatsbürgern im Hinblick auf den Erhalt von Förderungen durch Staatsverträge gleichgestellt sind;
  3. Personen, die durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum begünstigt sind.

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist der Mieter berechtigt, nach 5-, höchstens aber 20-jähriger Dauer seines Mietvertrages einen Antrag auf Übertragung in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum) zu stellen. Der Mieter kann je einen Antrag vom 6. bis zum 10., vom 11. bis zum Ablauf des 15. und vom 16. bis zum Ablauf des 20. Jahres stellen.

Ab Beginn des 31. Jahres nach Erstbezug der Baulichkeit bestehen keine gesetzlichen Ansprüche auf nachträgliche Übereignung mehr.

Die Vermietung erfolgt unter Vereinbarung eines Fixpreises.

Die vor Abschluss des Vertrages zu erbringenden Beiträge (Finanzierungsbeitrag) werden auf der Grundlage eines Fixpreises vereinbart. Dies bedeutet, dass diese Beträge unabhängig vom Ergebnis einer allfälligen Endabrechnung des Bauvorhabens sind und keiner nachträglichen (nach erfolgter Endabrechnung des Bauvorhabens) Anpassung unterliegen.

Sportplatzstraße 2

3352 St. Peter in der Au

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Eckdaten

Zimmer
4 Zimmer · 1 Bad · 2 WCs
Fläche
109 m² Wohnfläche

Ausstattung

  • Carport
  • Außenparkplatz × 2
  • Badewanne
  • Dusche
  • Abstellraum vorhanden

Gesamtmiete

1.224€/Monat
11€/m²
Inbegriffen
Miete
Basis + 83€ MwSt.
916€
Betriebskosten
Basis + 28€ MwSt.
307€
Einmalige Kosten
Genossenschaftsanteil
56.223€

Dein Makler

Fabian Männl, MA
Fabian Männl, MA
SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft
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